Skip to main content

Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang ist eine Form der Betreuung und Unterstützung von Eltern und deren nicht bei ihnen lebenden Kindern. Dabei wird das Treffen zwischen Eltern und Kind von einer Fachkraft begleitet.

Die Fachkraft hat die Aufgabe, den Umgang zwischen Elternteil und Kind zu beaufsichtigen, Konflikte zu verhindern und die Kommunikation zwischen den Beteiligten zu fördern.

Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, eine positive und sichere Atmosphäre für das Kind zu schaffen und die Beziehung zwischen Kind und Eltern zu stärken.

Hilfen zur Erziehung
Bismarckallee 4
79098 Freiburg

(07 61) 29 09 630
spfh@vfs-ev.de
www.vfs-ev.de


Anfahrt in Google Maps

Begleiteter Umgang

Schwerpunkte

18 Abs.3 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung […] des Umgangsrechts SGB VIII:

„Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§ 1684, 1685 und 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.“

Der begleitete Umgang ist ein Angebot, das in Fällen von Inobhutnahmen, Pflegeverhältnissen und stationären Unterbringungen eingesetzt wird, um den Kontakt zwischen Kind und Eltern aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, wenn es Konflikte oder Sicherheitsbedenken gibt. Der Schwerpunkt des Begleiteten Umgangs liegt darauf, eine sichere und geschützte Umgebung für das Kind zu schaffen und gleichzeitig die Beziehung zum Elternteil zu fördern.

Arbeitsweise

Die Arbeitsweise bei einem begleiteten Umgang umfasst verschiedene Schritte und Aspekte:

  • Auftragsklärung
  • Vorbereitung
  • Durchführung
  • Dokumentation

Die Arbeitsweise bei einem begleiteten Umgang basiert auf dem Prinzip der Neutralität, Vertraulichkeit und Wahrung des Kindeswohls. Der Begleiter/die Begleiterin arbeitet eng mit den beteiligten Parteien zusammen, um eine sichere und positive Umgangssituation zu schaffen und die Beziehung zwischen dem Kind und dem Elternteil zu fördern.

Unser Team

Die besondere Expertise unserer Hilfen liegt in den vielfältigen Abschlüssen und Zusatzqualifizierungen unserer Fachkräfte. So verfügen unsere Fachkräfte über qualifizierte Abschlüsse in der Sozialpädagogik, Psychologie, Sozialen Arbeit oder Heilpädagogik. Um unsere professionelle Haltung und die hohe Qualität unserer Arbeit zu halten nehmen unserer Fachkräfte regelmäßig an Fortbildungen, Supervisionen, Intervisionen und Teamtagen teil.

Unser Team verfügt zudem über eine Vielzahl an Spezialisierungen und Weiterbildungen:

Kontaktaufnahme / Fallanfrage

Wenn Sie weitere Informationen zu unserem Fachbereich und unseren Angeboten haben möchten, melden Sie sich gerne. Sollten Sie eine konkrete Fallanfrage haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Fachbereichsleitung auf. Wir sind ein großer Fachbereich und es kommt nur in Ausnahmefällen zu längeren Wartezeiten.

Kontaktdaten Fachbereichsleitung:
Sandra Herr und Linus Schellhorn
(07 61) 29 09 630
spfh@vfs-ev.de

Leitungsteam

Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung, Leitungsteam
Maruschka Jehle
Linus Schellhorn
Sandra Herr
Susanne Selenko

Impressionen